Förderung & Sanierung
Förderung für Fenster und Türen 2026: BAFA, KfW und Steuerbonus
Der Austausch alter Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie energetisch geeigneter Außentüren kann weiterhin gefördert werden. Seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch neue Regeln für den iSFP-Bonus und für Mehrfamilienhäuser. Dieser Ratgeber erklärt den aktuellen Stand ohne veraltete Förderversprechen.
Förderprogramme können kurzfristig geändert, ausgesetzt oder an neue Haushaltsbedingungen angepasst werden. Maßgeblich sind immer die Bedingungen am Tag der Antragstellung und der spätere Zuwendungsbescheid.
Die kurze Antwort: Welche Förderung gibt es im August 2026?
Für einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle ist der BAFA-Zuschuss aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) der zentrale Weg. Für neue Fenster, Außentüren und Außentore beträgt die Grundförderung grundsätzlich 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
15 %
BAFA-Grundförderung
Für förderfähige Einzelmaßnahmen an Fenstern, Außen- und Terrassentüren sowie weiteren Bauteilen der Gebäudehülle.
+ 5 %
Nur oberhalb 30.000 €
Der Bonus gilt seit Juli 2026 nur für den Anteil der förderfähigen Kosten, der 30.000 Euro übersteigt.
120.000 €
KfW-Ergänzungskredit
Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit, wenn für die Maßnahme bereits eine Zuschusszusage vorliegt.
20 %
Steuerbonus § 35c
Über drei Jahre verteilt, maximal 40.000 Euro je begünstigtem Objekt – aber nicht zusätzlich zur BEG für dieselben Kosten.
Ein zusätzlicher Bonus für sogenannte Worst-Performing-Buildings bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist angekündigt, soll nach aktuellem Bundesstand aber erst im ersten Quartal 2027 starten. Er wird deshalb in den Berechnungen dieses Artikels nicht berücksichtigt.
Welche Fenster- und Türmaßnahmen können gefördert werden?
Förderfähig sind nicht beliebige Modernisierungen, sondern energetische Maßnahmen an einem Bestandsgebäude. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung grundsätzlich mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Typische förderfähige Bauteile
- Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren
- Dachflächenfenster und bestimmte Sonderkonstruktionen
- Außentüren und Hauseingangstüren beheizter Räume
- Außentore als Teil der thermischen Gebäudehülle
- bestimmter außenliegender sommerlicher Wärmeschutz
Mögliche Umfeld- und Nebenleistungen
- fachgerechter Einbau und luftdichter Baukörperanschluss
- Demontage und notwendige Entsorgungsarbeiten
- unmittelbar erforderliche Anschluss- und Wiederherstellungsarbeiten
- Fachplanung, energetische Nachweise und Baubegleitung
- notwendige Maßnahmen zum Feuchte- und Lüftungsschutz
Rollläden, Raffstore, Steuerungen, Sicherheitsausstattung oder weitere Zubehörteile können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach den aktuellen Förderregeln unmittelbar zur förderfähigen Maßnahme gehören oder eigene technische Anforderungen erfüllen. Fliegengitter, reine Komfortausstattung und allgemeine Markisen sind nicht pauschal als Förderposition anzusetzen.
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss tatsächlich?
Ohne iSFP werden bei einem Einfamilienhaus grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben für sonstige Effizienzmaßnahmen berücksichtigt. Mit einem anerkannten individuellen Sanierungsfahrplan kann sich die Obergrenze auf bis zu 60.000 Euro erhöhen. Der neue iSFP-Bonus wird jedoch nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro berechnet.
| Förderfähige Ausgaben | Voraussetzung | Grundförderung | iSFP-Bonus seit 21.07.2026 | Rechnerischer Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | ohne iSFP | 15 % von 20.000 € | – | 3.000 € |
| 30.000 € | ohne iSFP | 15 % von 30.000 € | – | 4.500 € |
| 40.000 € | mit anerkanntem iSFP | 15 % von 40.000 € = 6.000 € | 5 % von 10.000 € = 500 € | 6.500 € |
| 60.000 € | mit anerkanntem iSFP | 15 % von 60.000 € = 9.000 € | 5 % von 30.000 € = 1.500 € | 10.500 € |
Die häufig genannte Rechnung „15 Prozent plus 5 Prozent gleich 20 Prozent auf die Gesamtsumme“ ist für neue Anträge seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr richtig. Auch ein vorhandener iSFP löst den Bonus nicht automatisch für die ersten 30.000 Euro aus.
Bei Mehrfamilienhäusern gelten seit Juli 2026 degressive Förderhöchstgrenzen: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Die konkrete Berechnung sollte bei größeren Gebäuden immer projektbezogen durch den Energieeffizienz-Experten erfolgen.
Technische Voraussetzungen: Nicht jedes neue Fenster reicht aus
Für die Förderung zählt der Wärmedurchgangskoeffizient des vollständigen Bauteils, nicht nur der Ug-Wert der Verglasung. Bei üblichen Fenstern, Balkon- und Terrassentüren liegt der förderfähige Höchstwert grundsätzlich bei Uw 0,95 W/(m²K). Für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster gelten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu Uw 1,1 W/(m²K), für Hauseingangstüren beheizter Räume grundsätzlich Ud 1,3 W/(m²K).
Uw 0,95
Standardfenster
Höchstwert für übliche Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren im Wohngebäude.
Uw 1,10
Barrierearm oder einbruchhemmend
Abweichender Höchstwert kann für entsprechende, nachgewiesene Konstruktionen gelten.
Ud 1,30
Hauseingangstüren
Höchstwert für Außentüren beheizter Räume und förderfähige Hauseingangstüren.
Neue Fenster sind meist wesentlich dichter als der alte Bestand. Deshalb muss geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen für Mindestluftwechsel, Feuchteschutz und die Vermeidung von Schimmel erforderlich sind. Der Energieeffizienz-Experte bewertet dies im Zusammenhang mit Gebäude, Außenwänden und Nutzerprofil.
Der richtige Ablauf für einen BAFA-Antrag
Der häufigste Fehler ist nicht ein falsches Fenster, sondern die falsche Reihenfolge. Seit 2024 wird vor dem Antrag ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt. Dieser Vertrag darf die Förderung aber nicht gefährden und muss deshalb zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage sowie ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthalten.
Projekt festlegen
Fensterliste, Maße, Öffnungsarten, Glas, Farben und gewünschte Ausstattung zusammenstellen.
EEE einbinden
Einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten mit Prüfung, Planung und Förderbegleitung beauftragen.
Angebote einholen
Lieferung, Montage und erforderliche Nebenarbeiten vollständig und nachvollziehbar kalkulieren.
Bedingten Vertrag schließen
Förderklausel und voraussichtliches Umsetzungsdatum müssen vor Antragstellung im Vertrag stehen.
TPB-ID erhalten
Der EEE erstellt die Technische Projektbeschreibung und übermittelt die benötigte TPB-ID.
BAFA-Antrag stellen
Der Online-Antrag wird mit TPB-ID und den erforderlichen Angaben beim BAFA eingereicht.
Maßnahme umsetzen
Nach Antragstellung darf auf eigenes Risiko begonnen werden; sicherer ist das Abwarten des Bescheids.
Nachweise einreichen
Nach Fertigstellung erstellt der EEE den Projektnachweis; anschließend folgt der Verwendungsnachweis.
Ein bloßes Rücktrittsrecht reicht nach den offiziellen BEG-Hinweisen nicht aus. Die Förderzusage muss als aufschiebende oder auflösende Bedingung vereinbart sein. Eine nachträgliche Ergänzung der Klausel ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
KfW-Ergänzungskredit 358/359: Finanzierung zusätzlich zum Zuschuss
Der KfW-Ergänzungskredit ersetzt den BAFA-Zuschuss nicht. Er kann erst beantragt werden, wenn bereits ein Zuwendungsbescheid des BAFA oder eine andere passende Zuschusszusage vorliegt. Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.
Kredit 358 – Ergänzungskredit Plus
Für bestimmte selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer selbstgenutzten Wohnung mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro ist ein zusätzlicher Zinsvorteil möglich.
Kredit 359 – Ergänzungskredit
Für weitere Eigentümergruppen und Konstellationen. Der Antrag erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise Bank oder Sparkasse.
- Die Zuschusszusage darf bei Kreditantrag grundsätzlich nicht älter als zwölf Monate sein.
- Der Zuschuss darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt worden sein.
- Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner und nicht direkt bei der KfW beantragt.
- Die tatsächlichen Konditionen ändern sich mit dem Kapitalmarkt und gelten erst am Tag der Zusage.
Steuerbonus nach § 35c EStG: Alternative zur BAFA-Förderung
Eigentümer eines selbstgenutzten Wohngebäudes können energetische Maßnahmen alternativ über die Einkommensteuer fördern lassen. Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen: 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr und 6 Prozent im dritten Jahr. Der Höchstbetrag liegt bei insgesamt 40.000 Euro je begünstigtem Objekt.
| Kriterium | BAFA / BEG EM | Steuerbonus § 35c |
|---|---|---|
| Nutzung | Je nach Antragsteller und Gebäudeart breiter einsetzbar | Nur eigenes, zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude |
| Gebäudealter | Bauantrag oder Bauanzeige grundsätzlich mindestens 5 Jahre zurück | Gebäude bei Durchführung grundsätzlich älter als 10 Jahre |
| Förderwirkung | Auszahlung nach Bewilligung, Durchführung und Nachweis | Steuerermäßigung über drei Jahre: 7 % + 7 % + 6 % |
| Nachweis | EEE, TPB/TPN und BAFA-Verfahren | Amtliche Fachunternehmerbescheinigung und Steuererklärung |
| Kombination | Nicht für dieselben Aufwendungen mit § 35c kombinierbar | |
Die Förderung ist eine Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer und keine unabhängige Barauszahlung. Ob der Vorteil vollständig genutzt werden kann, hängt deshalb auch von der individuellen steuerlichen Situation in den drei Jahren ab. Die Entscheidung sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Welche Förderroute passt typischerweise?
Zuschuss bevorzugt
Passend, wenn der Antrag vor Beginn sauber vorbereitet wird, ein EEE eingebunden ist und die technischen Anforderungen erfüllt werden.
Selbstgenutztes Gebäude
Interessant, wenn die Voraussetzungen des § 35c erfüllt sind, ausreichend Steuerlast besteht und keine BEG-Förderung für dieselben Kosten genutzt wird.
Finanzierung ergänzen
Sinnvoll, wenn nach der Zuschusszusage zusätzlich eine langfristige Finanzierung der förderfähigen Sanierungskosten benötigt wird.
So bereiten Sie ein förderfähiges Fensterangebot vor
Die Förderung wird nicht durch ein allgemeines Produktversprechen ausgelöst, sondern durch die konkrete Konfiguration. Deshalb sollten Maße, Öffnungsarten, Verglasung, Uw-Werte, Zubehör und Leistungsgrenzen eindeutig im Angebot stehen. Für eine erste Kalkulation ist eine Fensterliste am einfachsten.
Für die Fensterelemente
- Fensterliste oder Elementübersicht
- Maße und Öffnungsarten
- Material und Farben innen/außen
- Verglasung, Schallschutz und Sicherheit
- Rollläden, Raffstore oder weiteres Zubehör
Für das Förderverfahren
- Energieeffizienz-Experte vor Bestellung einbinden
- förderfähige und nicht förderfähige Positionen trennen
- Lieferung, Montage und Nebenarbeiten abstimmen
- Förderklausel vor Unterschrift prüfen
- Rechnungen und Zahlungsnachweise vollständig aufbewahren
Wir beraten, konfigurieren, kalkulieren und liefern die Fenster- und Türelemente. Die Förderprüfung und Antragserstellung übernimmt ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte. Aufmaß und Montage werden separat durch einen vom Kunden beauftragten Fachbetrieb oder einen unabhängigen regionalen Montagebetrieb ausgeführt und abgerechnet.
Förderung ersetzt keinen technischen Angebotsvergleich. Material, Verglasung, Zubehör, Lieferung und Montage müssen bei mehreren Angeboten auf derselben Grundlage kalkuliert sein.
Zum Ratgeber „Was kosten neue Fenster?“ →Häufige Fragen zur Fenster- und Türenförderung
Kann ich Fenster bestellen und danach den BAFA-Antrag stellen?
Nur wenn der vorher geschlossene Lieferungs- oder Leistungsvertrag bereits die vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum enthält. Eine normale, unbedingt wirksame Bestellung kann förderschädlich sein.
Bekomme ich mit iSFP automatisch 20 Prozent Zuschuss?
Nein. Für neue Anträge seit 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Der iSFP-Bonus von 5 Prozent gilt erst oberhalb von 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben und nur auf den darüberliegenden Betrag.
Reicht eine Dreifachverglasung für die Förderung?
Nicht automatisch. Entscheidend ist der Uw-Wert des kompletten Fensters beziehungsweise der Ud-Wert der Tür sowie die Einhaltung aller weiteren technischen Anforderungen. Der Ug-Wert der Scheibe allein reicht als Nachweis nicht aus.
Werden Rollläden, Raffstore oder Insektenschutz mitgefördert?
Nicht pauschal. Außenliegender Sonnenschutz kann bei erfüllten technischen Anforderungen förderfähig sein. Reine Komfortausstattung und Insektenschutz sind nicht automatisch Teil der energetischen Förderung. Die Zuordnung muss vor Antragstellung durch den EEE geprüft werden.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselben Aufwendungen. Für eine konkrete Maßnahme muss grundsätzlich zwischen BEG-Förderung und steuerlicher Förderung nach § 35c EStG gewählt werden.
Gibt es im August 2026 bereits den neuen WPB-Bonus für Fenster?
Nach dem aktuellen Informationsstand des Bundes noch nicht. Der zusätzliche Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Worst-Performing-Buildings ist für das erste Quartal 2027 angekündigt.
Übernimmt Fenster & Türen Chwalik den Förderantrag?
Nein. Wir erstellen das technische und kaufmännische Angebot für die Elemente. Förderprüfung, TPB und TPN liegen beim zugelassenen Energieeffizienz-Experten; der Antrag wird beim BAFA gestellt.
Quellenstand und nächste Kontrolle
Dieser Beitrag wurde nach Inkrafttreten der neuen BEG-Bedingungen vom 21. Juli 2026 vollständig aktualisiert. Grundlage sind die aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des BAFA, der KfW sowie die geltende steuerliche Regelung. Eine erneute redaktionelle Prüfung ist spätestens bei Einführung des angekündigten WPB-Bonus im ersten Quartal 2027 erforderlich.
Offizielle Förderinformationen
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